Der Gesundheitsschutz ist einer der wichtigsten Grundsätze im Lebensmittelrecht. Die Schweiz passt ihre Vorgaben halbjährlich an, damit diese dem technischen und wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen und neue Risiken abdecken. Zudem wird die Gleichwertigkeit mit dem Recht der Europäischen Union (EU) sichergestellt, der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz. Dadurch ist die Bevölkerung in ganz Europa gleich gut geschützt und die Lebensmittelwirtschaft kann ihre Produkte ohne Handelshemmnisse importieren und exportieren.
Vor diesem Hintergrund treten am 1. Juli 2025 mit Übergangsfristen Änderungen in verschiedenen Verordnungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen sind:
Bisphenol A: Verbot in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
Bisphenol A (BPA) wird in verschiedenen Materialien verwendet, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, zum Beispiel in Beschichtungen von Konservendosen, Verpackungen oder Druckfarben. Analog zu einer Regelung in der EU verbietet die Schweiz Bisphenol A und einige andere Bisphenole künftig in Kunststoff, Beschichtungen und Druckfarben. Der Entscheid gründet auf einem Gutachten der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA. Sie kam zum Schluss, dass BPA schon in kleinen Mengen schädlich wirken kann, unter anderem auf das Immunsystem.
Schutz vor Listerien in genussfertigen Produkten
Listerien können bei Schwangeren, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem schwere Erkrankungen auslösen. Ab einer gewissen Temperatur sterben sie jedoch ab. Genussfertige Lebensmittel können Konsumentinnen und Konsumenten direkt verzehren, ohne sie zu erhitzen. Sie stellen daher in Bezug auf Listerien ein besonderes Risiko dar. Um den Gesundheitsschutz zu erhöhen, werden die Anforderungen an jene genussfertigen Lebensmittel verschärft, die die Vermehrung von Listerien speziell begünstigen, etwa Rohmilchweichkäse oder geräucherte Fischprodukte. In diesen Erzeugnissen dürfen Listerien während der gesamten Haltbarkeitsdauer nicht nachweisbar sein. Für andere Lebensmittel sind Grenzwerte in Kraft.
Aktualisierung der zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe
In der Schweiz müssen Pflanzenschutzmittel wie auch die darin enthaltenen Wirkstoffe vom Bund zugelassen sein. Ein Wirkstoff wird gestrichen, wenn die EU ihm die Genehmigung entzieht. Per 1. Juli 2025 ist dies für die sechs Wirkstoffe Dodemorph, Fenpyrazamin, Flufenacet, Meptyldinocap, Metribuzin und Tritosulfuron der Fall. Neu als biologisches Pflanzenschutzmittel genehmigt wird die Braune Florfliege (Micromus angulatus), ein räuberisches Insekt zur Bekämpfung von Blattläusen. Für Rückstände von rund 3000 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebensmitteln gelten künftig strengere Höchstgehalte.