Die GP-ID ist der eindeutige Code des Geschäftspartners bzw. Ihrer Geschäftspartnerbeziehung zum BAZG. Die GP-ID wird in einem Transit- oder Zollverfahren für die eindeutige Identifizierung Ihres Unternehmens verwendet, sobald Sie den Service «Passar» nutzen.

Entsprechend der Vorgabe des Programms DaziT wird die Anwendung eKontingente des Bundesamts für Landwirtschaft BLW mit Passar elektronisch kommunizieren. Diese elektronische Kommunikation wird auf der Basis der GP-ID geschehen, die ab Einführung auch Bedingung sein wird für die Nutzung von eKontingente und deren Services inklusive der Verteilung der Zollkontingentsanteile.

Diese architektonische Voraussetzung unterstützt das vom Bund geforderte «once-only-Prinzip» und bringt die Welten von BAZG und BLW näher zusammen.

Diese Gelegenheit nutzen wir auch für die Vereinfachung unseres Bewilligungsprozesses. Mit der Einführung von Passar 2.0 für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten werden wir die Generaleinfuhrbewilligung (GEB) abschaffen. Auch das BLW mit eKontingente wird nur noch mit der GP-ID arbeiten.

Sie brauchen zum jetzigen Zeitpunkt nichts zu unternehmen. In den nächsten Monaten werden wir Sie über die weiteren Schritte detaillierter informieren.