Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) überprüft in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde über das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) die Umsetzung der Stellenmeldepflicht mit einem Monitoring. Der vorliegende 5. Monitoringbericht beschreibt die Umsetzung im Jahr 2023 und setzt sie ins Verhältnis zu den vorherigen Jahren. Die Stellenmeldepflicht wurde, wie in den Jahren zuvor, auch im Jahr 2023 gesetzeskonform und effizient umgesetzt.
Das SECO hat zudem in zwei Pilotkantonen (SG, LU) die Organisation und das interne Kontrollsystem im Bereich der Stellenmeldepflicht geprüft. Beide Kantone erfüllen die ihnen gestellten Aufgaben in angemessener Art und Weise.
Sinkende Arbeitslosigkeit führt zu weniger Stellenmeldungen
Nachdem die jährlich erstellten Listen der meldepflichtigen Berufsarten in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund der erhöhten Arbeitslosigkeit erweitert werden mussten, fielen im Jahr 2023 aufgrund der tiefen Arbeitslosenquote im massgebenden Berechnungszeitraum (Q4 2021 bis Q3 2022) wieder deutlich weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht.
Der Anteil an meldepflichtigen Stellen an allen zu besetzenden Stellen «die Reichweite der Stellenmeldepflicht» wird abgeschätzt am Anteil der Personen, die in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig sind. 2023 waren weniger als halb so viele Personen in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig (8,2%) als noch ein Jahr zuvor (19,8%). Mit der Abnahme der Reichweite hat auch die Anzahl der gemeldeten Stellen abgenommen. Während im Jahr 2022 insgesamt 476 597 meldepflichtige Stellen gemeldet wurden, waren es im 2023 noch 287 671. Die drei Branchen mit den meisten Meldungen sind wie in den Vorjahren die Industrie, das Baugewerbe und die Gastronomie.
Auch 2024 werden weniger Meldungen erwartet
Aufgrund der weiterhin tiefen Arbeitslosigkeit in der Referenzperiode für die Berechung der Liste der meldepflichtigen Berufsarten fallen im Jahr 2024 erneut weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht.
So sind beispielsweise die Berufsarten Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen mit insgesamt 80 000 Erwerbstätigen ab 2024 nicht mehr meldepflichtig. Auch zwei Berufsarten, die der Gastronomie zuzuordnen sind (Servicehilfskräfte und Chefs de Service), unterstehen 2024 nicht mehr der Meldepflicht.
Während im Jahr 2023 8,2 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiteten, sinkt diese Quote im Jahr 2024 auf 3,2 Prozent. Somit müssen Arbeitgebende geschätzt noch drei von hundert zu besetzenden Stellen melden. Dies dürfte 2024 wiederum zu deutlich weniger Meldungen führen als im Vorjahr.
Informationsvorsprung wird weiter genutzt
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben bei rund der Hälfte der Meldungen Vermittlungsvorschläge getätigt. Damit konnten 4111 Personen erfolgreich vermittelt werden. Anteilsmässig sind diese Zahlen mit dem Vorjahr vergleichbar. Die Stellensuchenden selbst profitieren direkt vom Informationsvorsprung, indem sie sich für den geschützten Bereich der Stellenplattform «Job-Room» registrieren und sich dann selbständig bewerben. Der Anteil der registrierten Stellensuchenden ist seit der Einführung der Stellenmeldepflicht stark angestiegen: Ende 2023 hatten bereits rund 70 Prozent ein Login für den Job-Room. Auch Arbeitgebende können offene Stellen bei den RAV melden und kostenlos Vorschläge für passende Kandidatinnen und Kandidaten erhalten und diese direkt kontaktieren, indem sie über den Job-Room auf einen grossen Pool von Stellensuchenden zugreifen. Die Erfolge dieser selbständigen Vermittlungen seitens Stellensuchende oder Arbeitgebende werden im Gegensatz zu den direkten Vermittlungen der RAV statistisch nicht erfasst.
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und öffentlicher Arbeitsvermittlung funktioniert
Nach Inktrafttreten der Stellenmeldepflicht sind nicht nur die Stellenmeldungen stark angestiegen, sondern auch die Anzahl Unternehmen, die mit den RAV in Kontakt gekommen sind. Das Meldeverhalten gibt Hinweise, dass sich die Zusammenarbeit zwischen den RAV und Arbeitgebenden auch über die Stellenmeldepflicht hinaus verstärkt hat. Dies bestätigt die Resultate einer früheren Kundenbefragung bei den Arbeitgebenden, die im Jahr 2022 offene Stellen gemeldet haben. Die Befragung zeigte, dass die Mehrheit der Unternehmen (60%) beabsichtigt, auch zukünftig für die Rekrutierung ihre offenen Stellen bei den RAV zu melden.