Die wichtigsten Neuerungen bis Juli 2026 im Überblick:
Ab 1. Januar 2026:
Digitalisierung der Fahrzeugzulassung
Mit Beginn des neuen Jahres wird die Fahrzeugzulassung digitaler und effizienter. Elektronische EU-Übereinstimmungsbescheinigungen (eCoC) können neu direkt aus europäischen Datenbanken bezogen werden. Dadurch stehen die Einzelfahrzeugdaten elektronisch im Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) zur Verfügung. Hersteller, Importeure, Händler, Zulieferer, Spediteure, Werkstätten und Behörden erhalten direkten Zugriff auf die relevanten Fahrzeugdaten.
Bezahlung der CO₂-Sanktion neu Voraussetzung für Zulassung
Der Vollzug des CO2-Gesetzes wird ab Anfang Jahr konsequenter an die Fahrzeugzulassung gekoppelt: Fahrzeugausweise und Kontrollschilder werden nur noch erteilt, wenn eine allfällige CO₂-Sanktion gemäss CO₂-Gesetz vollständig entrichtet ist oder das Fahrzeug einer Neuwagenflotte zugewiesen wurde.
Ab 1. Juli 2026
Neue Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten im internationalen Strassentransport
Im internationalen Güterverkehr unterstehen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen über 2.5 t künftig der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 1), wenn der Führer oder die Führerin mehr als die Hälfte der Arbeitszeit mit Fahren verbringt. Für den inländischen Verkehr ändert sich nichts. Ziel ist, die Verkehrssicherheit und faire Arbeitsbedingungen im grenzüberschreitenden Transport zu fördern.
Sämtliche Neuerungen finden Sie auf der Webseite des ASTRA:
Neue Verkehrsregeln ab 2026
Automatisiertes Fahren und Automatisierungssysteme
Mit der seit März 2025 geltenden Verordnung zum automatisierten Fahren verfügt die Schweiz über einen klaren Rechtsrahmen für drei definierte Anwendungsfälle des automatisierten Fahrens:
Autobahnpilot:
Auf Autobahnen dürfen Lenkerinnen und Lenker einen Autobahnpiloten nutzen, der das Fahren zeitweise übernimmt, während sie jederzeit eingriffsbereit bleiben müssen. Derzeit sind in der Schweiz noch keine Fahrzeuge mit einem entsprechenden System zugelassen; das ASTRA steht hierzu in Austausch mit Herstellern.
Führerlose Fahrzeuge:
Auf von den Kantonen genehmigten Strecken können führerlose Fahrzeuge eingesetzt werden, die aus einer Zentrale überwacht werden. 2025 wurden vom ASTRA gemeinsam mit den Kantonen mehrere entsprechende Pilotprojekte genehmigt.
Automatisiertes Parkieren:
Innerhalb definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkflächen ist automatisiertes Parkieren ohne anwesende Fahrzeuglenkende möglich.
Daneben können Verkehrsteilnehmende bereits heute die Vorteile von zugelassenen
Assistenzsystemen (z. B. adaptiver Tempomat, Spurhalteassistenz) nutzen. Seit dem 1. Juli 2025 sind Automatisierungs- und Assistenzsysteme auch Teil der theoretischen und praktischen Führerprüfung. Zudem sollen sie künftig auch im Verkehrskundeunterricht (VKU) thematisiert werden.