Erstens hat GLOBALG.A.P. in der Erkenntnis, dass sich der Prozess der GFS-Anerkennung der Version 6 von Integrated Farm Assurance (IFA) und die Übergangsperiode bis in das erste Halbjahr 2024 hinein erstrecken werden, beschlossen, die Anwendbarkeit der neuesten Ergänzungen GLOBALG.A.P. Risk Assessment on Social Practice (GRASP) Version 2 zu verlängern. Dies bedeutet, dass GRASP V2 jetzt mit IFA V5.4-1-GFS (sowie IFA V6 Smart) verwendet werden kann, bis IFA V6 GFS obligatorisch wird.

Ab dem 1. Januar 2024 wird GRASP V2 obligatorisch sein und V1.3-1-i ersetzen. Sie wird für die Umsetzung sowohl mit IFA V5.4-1-GFS als auch mit IFA V6 Smart/GFS verfügbar sein. Dadurch wird sichergestellt, dass Teilnehmer die Vorteile der aktualisierten GRASP-Version ohne Verzögerungen nutzen können, unabhängig von der gewählten IFA-Edition.

Zweitens möchte GLOBALG.A.P. den Übergang für seine Erzeuger reibungslos gestalten. Daher werden die Erzeugergebühren während dieser Übergangszeit unverändert bleiben. Die Gebühren für IFA V5.2 und GRASP V1.3 gelten für IFA V6 und GRASP V2, bis eine überarbeitete Gebührenstruktur eingeführt wird, die wertvolle Rückmeldungen der Teilnehmer berücksichtigt. Die veröffentlichten Gebührentabellen werden entsprechend aktualisiert.

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