Der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, hat die Verordnung zur Umsetzung des Agec-Gesetzes über den Verkauf von Frischobst und -gemüse in Plastikverpackungen (Verordnung Nr. 2021-1318 vom 8. Oktober 2021) wegen Überschreitung der Befugnisse für ungültig erklärt.
Kurz nach dieser Entscheidung teilte das Umweltministerium mit, dass bereits eine neue Verordnung ausgearbeitet wird, um das Verbot von Plastikverpackungen für Obst und Gemüse aufrechtzuerhalten, das als loses Schüttung verkauft werden kann, allerdings mit Ausnahmen für die empfindlichsten Produkte.