Neuseeland freut sich über Wegfall zahlreicher EU-Zollabgaben durch das am 1. Mai 2024 in Kraft getretene Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union.
Leichteren Zugang für Agrarprodukte

Damit sind 91% der neuseeländischen Warenexporte in die EU von Zöllen befreit. Nach sieben Jahren, also ab 1. Mai 2031, werden es 97% sein. Neuseelands Handels- und Landwirtschaftsminister Todd McClay rechnet mit einer sofortigen Einsparung von Zollabgaben in Höhe von umgerechnet rund 54 Millionen Franken.

Auch für viele Agrarprodukte sieht der Vertrag einen leichteren Zugang zum EU-Binnenmarkt vor. Es gibt unter anderem zollvergünstigte Ausfuhrquoten für Rind- und Schaffleisch, Butter, Käse und Milchpulver. Zu den grössten Profiteuren zählen Neuseelands Anbieter von Gartenbauprodukten wie Kiwis, Äpfeln und Zwiebeln, aber auch von Wein, Fisch oder Meeresfrüchten, auf die ab sofort keine EU-Einfuhrabgaben mehr erhoben werden.
Gewinn für beide Seiten

«Das ist ein bedeutender Erfolg für Neuseeland und das Ergebnis von mehr als 15 Jahren Lobbyarbeit, Überzeugungsarbeit und Verhandlungen», erklärte McClay. Es gehe darum, die Wirtschaft und den Export zu fördern, weil der internationale Handel 60% der Wirtschaftsleistung des Landes ausmache. Zu dem Abkommen werde die Regierung eine Informationskampagne starten, um Unternehmen beim Ausbau des Handels mit der EU zu unterstützen, kündigte der für Handel und Landwirtschaft zuständige Ressortchef an.

Laut dem EU-Botschafter in Wellington, Lawrence Meredith, ist der Freihandelsvertrag «ein Gewinn für beide Seiten». Dieser werde neuen Wohlstand und qualitativ hochwertige Produkte für die Verbraucher sowohl in der EU als auch in Neuseeland bringen. Meredith rechnet damit, dass die neuseeländischen Exporteure von Gartenbauprodukten die Vorteile des Freihandelsabkommens mit dem Wegfall der Zölle schnell nutzen werden.