Heute müssen Landwirtinnen und Landwirte oftmals dieselben Angaben in verschiedene Informationssysteme eingeben. Benötigt werden die Daten von unterschiedlichen Stellen. Unter anderem vom Bund, Kantonen oder Label- und Kontrollorganisationen. Zunehmend benötigen die Landwirtinnen und Landwirte ihre Daten auch für die Nutzung ihre eigenen modernen Betriebsmanagementsysteme. Kurzum: Die verschiedenen Akteure im Agrar- und Ernährungssektor sind alle gegenseitig auf Daten und Informationen angewiesen.

Um die mehrfache Nutzung dieser Informationen und die Interoperabilität der Systeme zu ermöglichen, sind einheitliche Standards, Metadaten und Schnittstellen nötig. Wie der Bericht «Digitalisierung im Agrarsektor. Rolle des Bundes» des Bundesrates aufzeigt, braucht es dazu eine Organisation, welche die digitale Transformation im Agrar- und Ernährungssektor in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kantonen, den verschiedenen Akteuren entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette sowie bundesinternen Stellen führt. Im Sinne des «Once-Only Prinzips» sollen Daten stets nur einmal eingegeben werden müssen. 

Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf und hat entschieden, beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW ein solches Kompetenzzentrum zu schaffen. Der Aufbau soll schrittweise und in enger Abstimmung zu bestehenden Initiativen und Massnahmen des Bundes wie die «Digitale Verwaltung Schweiz», das Programm Nationale Datenbewirtschaftung NaDB, die Digitalisierungsstrategie oder die gemeinsame Stammdatenverwaltung erfolgen. In der vom BLW geführten Aufbau- und Pilotphase (2023–2025), geht es darum, die Grundlagen für das Kompetenzzentrum zu erarbeiten und erste Pilotprojekte zur Datenstandardisierung durchzuführen. In dieser Phase sollen insbesondere Fragen zur zukünftigen Organisationsform, zur Einbindung der verschiedenen bundesintern und externen Akteure und zum Datenschutz beantwortet werden. Daneben gilt es, Abschätzungen zu den notwendigen Ressourcen für das sechsjährige Umsetzungsprogramm (2026–2031) zu machen. Über das Umsetzungsprogramm wird der Bundesrat im Jahr 2025 entscheiden.

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