22.01.2016
(SWISSCOFEL) - Vorschläge des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) hätten für die Kartoffelbranche weitreichende Folgen.
Erneut vorgeschlagen wird unter anderem, das WTO-Zollkontingent für Speisekartoffeln in Zukunft zu versteigern. Derzeit wird es den Importeuren aufgrund ihrer Inlandleistung zugeteilt.
Allfällige Zusatzkontingente für Speiskartoffeln möchte der Bund zudem künftig nach dem „Windhund-Verfahren“ freigeben.
Bei den Schnittblumen ist vorgesehen die mengenmässigen Beschränkungen mittels Teilzollkontingenten ganz aufzuheben.
SWISSCOFEL und die Branchenorganisationen werden sich an der Anhörung zu diesen Vorschlägen des Bundes beteiligen.
Das Verordnungspaket 2016 umfasst 9 Bundesratserlasse, 2 Erlasse des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie 1 Verordnung des Bundesamts für Landwirtschaft.
Die Anhörung dauert bis zum 15. April 2016. Das Verordnungspaket soll voraussichtlich im September 2016 vom Bundesrat beschlossen werden. Die neuen Bestimmungen treten im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis 1. Januar 2018 in Kraft, teilt das BLW mit.
Sie finden die Unterlagen unter folgendem Link:
http://www.blw.admin.ch/themen/00005/02040/02081/index.html?lang=de
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