24.09.2020
(foodaktuell.ch) - Lebensmittel gemeinnützigen Organisationen zu überlassen statt wegzuwerfen, soll sich bei den Steuern lohnen. Der Ständerat möchte das Gesetz über die Bundessteuern entsprechend anpassen.
Er unterstützte mit 19 zu 17 Stimmen und zwei Enthaltungen eine Motion von Peter Hegglin (CVP/ZG). Noch geniessbare Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden könnten, an eine gemeinnützige Organisation weiterzugeben, lohne sich wirtschaftlich unter dem Strich nicht, hatte Hegglin argumentiert.
Das Spenden der Lebensmittel bringe für die Unternehmen einen Mehraufwand und sollte deshalb zu steuerlichen Vorteilen führen. In Frankreich und Portugal habe sich der Anreiz bei den Steuern bewährt. Auch die Wissenschaft unterstütze diesen Ansatz, um Lebensmittel vor der Abfalltonne zu retten.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Der Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung sei in Arbeit, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Aber die gesetzliche Grundlage für das Weitergeben von Lebensmitteln – im Lebensmittelgesetz – sei in Arbeit. Das Anliegen könne dort eingebracht werden. “Das Wegwerfen von Lebensmitteln kann sich eigentlich niemand mehr leisten”, sagte Maurer.
Die Motion geht an den Nationalrat.
SWISSCOFEL, Belpstrasse 26, Postfach, 3001 Bern, Tel 031 380 75 75, E-Mail
2014. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz», bevor Sie diese Website weiter benützen.