20.03.2020
(foodaktuell.ch) - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Vorschriften zu Hygiene und sozialer Distanz im Detailhandel präzisiert. Die Detailhändler sehen aber auch die Kunden in der Pflicht.
Die Mitglieder der IG Detailhandel und der Swiss Retail Federation begrüssen die Erläuterungen, die das BAG am Mittwoch veröffentlicht hat, und setzen die Vorgaben umgehend um, wo dies noch nicht geschehen ist. Dies schreiben die beiden Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung vom Donnerstag.
Zum Schutz des exponierten Personals primär an den Kassen würden folgende zusätzlichen Massnahmen umgesetzt: Bereitstellung von Desinfektionsmittel, Signalisierung für Social Distancing (mind. 2 Meter) an der Kasse, Beschränkung der Kundinnen und Kunden nach Grösse des Ladens und Reinigung von Griffen an Verkaufswagen und Einkaufskörben einmal am Tag, heisst es in der Mitteilung weiter.
Eine Person pro 10 Quadratmeter Ladenfläche
Die Ladengrösse entscheidt darüber, wie viele Kundinnen und Kunden sich darin aufhalten können. Der vom BAG vorgegebene Richtwert von einer Person pro 10 Quadratmeter hält der Detailhandel für einen sinnvolle Regelung. Sie erlaube gleichzeitig den Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden wie auch die Erfüllung des Versorgungsauftrages, heisst es in der Mitteilung.
Aber auch die Kundinnen und Kunden seien aufgefordert, sich an die entsprechenden Vorgaben zu halten, halten die Detailhändler in der gemeinsamem Mitteilung fest: Die Einhaltung eines entsprechenden Sicherheitsabstandes zum Personal an der Kasse, die Verwendung von Debit- oder Kreditkarten statt Bargeld sowie die Nutzung von Self Scanning und -check out-Lösungen seien weitere wichtige Massnahmen, um das Übertragungsrisiko zu senken.
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