22.03.2019
Sie müssen die Abtretungen in % (höchstens zwei Stellen nach dem Komma) direkt im Internet via AEV14online erfassen.
Die Abtretungen müssen spätestens bis am 28. März 2019 bis 12.00 Uhr über AEV14online erfasst werden. Nach dieser Frist ist es nicht mehr möglich, Abtretungen in % zu verbuchen.
Ab 2. April 2019 werden die neuen Zollkontingentsanteile für das Jahr 2019 gültig.
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