21.06.2018
(estv.admin.ch) - Ab dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben. Sie ersetzt die empfangsgeräteabhängige Abgabe, die Ende 2018 ausläuft. In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von CHF 500‘000 unterliegen automatisch der Radio- und TV-Abgabe. Sie erhalten von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV automatisch eine jährliche Rechnung.
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