08.06.2018
(lid.ch) – Der Ständerat will den Bund verpflichten, landwirtschaftliche Forschungsanstalten zu betreiben. Heute ist im Gesetz lediglich eine Kann-Formulierung verankert.
"Der Bund kann landwirtschaftliche Forschungsanstalten betreiben", heisst es derzeit im Landwirtschaftsgesetz. Der Ständerat will diese Kann-Formulierung ersetzen durch: "Der Bund betreibt landwirtschaftliche Forschungsanstalten". Mit 28 gegen 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die kleine Kammer eine Motion von Géraldine Savary (VD/SP) gutgeheissen, welche den Bund verpflichtet, landwirtschaftliche Forschung zu betreiben.
Géraldine Savary hat die Motion eingereicht, nachdem der Bundesrat bekannt gegeben hat, Agroscope in Posieux FR zu konzentrieren. Das sei ein Verstoss gegen das Gesetz, das verlange, dass die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten auf verschiedene Landesgegenden verteilt sein müssten, argumentiert Savary. Weil aber im Gesetz eine Kann-Formulierung verankert sei, könne sich der Bundesrat darüber hinwegsetzen. Mit ihrem Vorstoss will Savary dem einen Riegel schieben.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Die Zentralisierung an einem Standort ermögliche Synergien sowohl in finanzieller als auch in inhaltlich-wissenschaftlicher Hinsicht.
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