02.02.2018
Sehr geehrte Damen und Herren
Wie uns das Bundesamt für Landwirtschaft heute mitteilt, gelten ab dem 23. Januar 2018 für Importe aus bestimmten Drittländern und Überseegebieten, neue phytosanitäre Bestimmungen.
Es betrifft folgende Produkte aus Drittländern:
• Tomaten
• Granatapfel
• Zitronen
• Limetten
• Auberginen
• Paprika/Peperoni
• Pfirsiche
Wir empfehlen, diese Einfuhrkontrollen bereits im EU-Eintrittsland (Hafen) zu veranlassen.
In jedem Fall sollen für die Sendungen bei Ankunft in der Schweiz die entsprechenden Unterlagen vorliegen.
Kontrollen können auch in der Schweiz (z.B an Flughäfen und bestimmten Zollämtern) veranlasst werden.
Sie müssen aber frühzeitig bestellt bzw. angemeldet werden, sonst kann es zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommen.
Weitere Informationen finden Sie in der Beilage.
SWISSCOFEL, Belpstrasse 26, Postfach, 3001 Bern, Tel 031 380 75 75, E-Mail
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