23.06.2017
Die Schweizerischen Zollbehörden haben festgestellt, dass die deklarierten Gewichte bei Einfuhren von kontingentiertem Obst und Gemüse nicht immer mit dem tatsächlichen Gewicht übereinstimmen.
Die Behörde hat deshalb die Kontrollen an der Grenze erhöht.
Gemäss Zollgesetz ist der Importeur für eine korrekte Anmeldung der Ware und des Gewichts verantwortlich.
Bekanntlich unterliegen etliche Produkte auf dem Transport einem gewissen Gewichtsverlust bzw. Schwund.
Darum kommt es vor, dass die Exporteure im Ausland, in gut gemeinter Absicht, für solche Exporte das effektive Gewicht aufrunden, aber in den Lieferpapieren nur die in Rechnung gestellte Menge angeben.
Solche Gewichtsüberschüsse können am Zoll zu Geldstrafen führen. Dies auch dann, wenn die zusätzliche Menge über einen Kontingentsanteil zum KZA eingeführt werden kann.
Wir empfehlen deshalb allen Importeuren, ihre Lieferanten im Ausland zu sensibilisieren, dass die Gewichtsangaben auf den Lieferpapieren mit dem effektiven Gewicht der Sendung übereinstimmen müssen.
SWISSCOFEL, Belpstrasse 26, Postfach, 3001 Bern, Tel 031 380 75 75, E-Mail
2014. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz», bevor Sie diese Website weiter benützen.