16.06.2016
(s-ge.com) - Ein neues Zollabkommen soll sicherstellen, dass im bilateralen Warenverkehr zwischen der Schweiz und Norwegen auf die Vorausanmeldepflicht verzichtet werden kann.
Die Schweiz verfügt mit der EU über ein Abkommen über Zollsicherheit und Zollerleichterungen, dank dem Waren aus der Schweiz von der seit 2011 geltenden Vorausanmeldepflicht für Einfuhren in die EU befreit sind. Auch Norwegen hat ein solches Abkommen mit der EU abgeschlossen. Zwischen der Schweiz und Norwegen allerdings gibt es keine vergleichbare Vereinbarung. Das wird nun nachgeholt.
In dem kürzlich vom Bundesrat verabschiedeten und vom Parlament voraussichtlich im Herbst oder Winter 2016 noch zu ratifizierenden Zollabkommen soll laut Mitteilung der Eidgenössischen Zollverwaltung fest gehalten werden, dass die mit der EU vereinbarten Sicherheitsstandards im Warenverkehr mit der Schweiz und Norwegen auch im bilateralen Handel zwischen diesen beiden Ländern Gültigkeit haben, womit eine Vorausanmeldepflicht obsolet wird.
Eidgenössische Zollverwaltung: Zollabkommen mit Norwegen
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