09.10.2015
(fruchtportal.de) - Am 1. Mai 2016 tritt das neue europaweite Zollrecht, der sogenannte Unionszollkodex (UZK) in Kraft. Lediglich die IT-Regelungen sollen erst bis Dezember 2020 komplett umgesetzt sein. Über die Mammut - Aufgabe der Angleichung der IT-Systeme der 28 Mitgliedsstaaten und die Unsicherheiten in der Übergangszeit informierten das Bundesfinanzministerium (BMF) und die IHK in Düsseldorf.
Es gibt weiterhin Unklarheiten bei der Umsetzung, so sind z.B. die Durchführungsakte zum UZK noch nicht beschlossen, auch gibt es fast keine Spezifikationen für die IT-Systeme. Ebenfalls ist unklar, wie zukünftig die Lager bewilligt werden, da es weder Daten noch Antragsformulare dazu gibt. Das BMF sicherte aber zu, dass es für die Übergangszeit pragmatische Lösungen finden werde. Es bleibt abzuwarten, wie das genau vom BMF umgesetzt wird.
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